Energie ist knapp---Verschwenden wir sie nicht

 

Bund und Kanton rufen alle zum Energiesparen auf. Die Energieberatung Oberwallis und der Verein Region Oberwallis haben daher gemeinsam eine Charta Energie der Walliser Gemeinden erarbeitet. Kippel hat diese als Mitglied der Energieberatung Oberwallis unterzeichnet und sich somit verpflichtet Massnahmen zur Energieeinsparung umzusetzen.

Einige Massnahmen wurden bereits vor der Kampagne umgesetzt:

  • Die Dorfbeleuchtung ist auf LED umgerüstet worden und wird in der Nacht sogar in drei Stufen gedimmt
  • Überall, wo neue Leuchtkörper montiert werden, wird auf LED umgestellt, beispielsweise im Burgersaal und im Campinggebäude


Weitere Massnahmen aufgrund der befürchteten Energiemangellage

Die aktuelle geopolitische Lage hat zu höheren Energiepreisen und zu Unsicherheiten über die zukünftige Energieversorgung geführt. Daher hat der Gemeinderat weitere Sparmassnahmen beschlossen:

  • Reduzierte Weihnachtsbeleuchtung im Dorf
  • Abschaltung der nächtlichen Kirchenbeleuchtung (Ausnahme: Weihnachtstage)
  • Reduzierung der Beleuchtung des Kreuzes beim «Bruder Klaus»
  • Regulierung der Temperatur im öffentlichen Räumen, wo technisch möglich

Wir ermuntern alle sich an der Energiespar-Kampagne des Bundes zu beteiligen:
Energie ist knapp. Verschwenden wir sie nicht 
Mehr Tipps zum Energiesparen geben die Faktenblätter der Energieberatung Oberwallis

Je mehr mitmachen, desto erfolgreicher können wir den befürchteten Energienotstand abwenden.

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An die Hundebesitzer: Hundetaxe 2023

  1. Für jeden Hund, der älter als 6 Monate ist und dessen Besitzer oder Halter den Wohnsitz im Kanton Wallis hat, oder der sich länger als 3 Monate im Kanton aufhält, muss Hundesteuer bezahlt werden.
  2. Die Hundesteuer ist auf der Gemeindeverwaltung am Wohnsitz des Halters unter Vorlage folgender Dokumente zu bezahlen:
  • Indentitätsdokument des Hundes (Nachweis Chip);
  • Versicherungsnachweis Haftpflichtversicherung;
  • Für im Kanton Wallis nicht zugelassene Rassen oder deren Kreuzungen: Ausnahmebewilligung des kantonalen Veterinäramtes;
  1. Die kommunale Steuer beträgt CHF 145.00. Informationen über Hunde, die steuerbefreit oder teilweise steuerbefreit sind, erhalten Sie auf der Gemeinde.
  2. Die Hundesteuer wird für ein ganzes Jahr erhoben und kann nicht entsprechend der Haltedauer des Tieres aufgeteilt werden.
  3. Die Hundesteuer muss bis spätestens 31. März 2023 bei der Gemeindekanzlei bezahlt werden.
  4. Jeder Besitzer oder Halter eines Hundes, der die Hundesteuer nicht bezahlt, kann mit einer Nachsteuer und einer Busse bis zum dreifachen Betrag der Steuer belegt werden                                                                                       

 

 

 

Möchten Sie Burger/Burgerin von Kippel werden?

Wie an der letzten Burversammlung mitgeteilt, besteht die Möglichkeit sich gemeinsam mit anderen Interessierten einburgern zu lassen.

Voraussetzungen an den Antragssteller / Antragsstellerin:

  1. Im  Besitz des Walliser oder Schweizer Bürgerrecht sein
  2. Den Wohnsitz mindestens 5 Jahre in Kippel haben
  3. Bei Familien gilt das Gesuch, wenn nicht explizit darauf verzichtet wird, auch für den Ehepartner oder die Ehepartnerin und deren ledigen Kindern
  4. Das Gesuch muss schriftlich eingereicht werden

Kosten:

  1. Einburgerungskosten, sind im Burgerreglement geregelt
  2. Kostenübernahme des «Burgertruichs» (bei mehreren, anteilsmässig)
  3. Kostenübernahme des Einburgerungsverfahrens

Dann freuen wir uns auf Ihre schriftliche Bewerbung:
Burgergemeinde Kippel, Herr Willy Rieder, Hauptstrasse 61, 3017 Kippel, oder willy.rieder@kippel.ch