Professionalisierung und Kantonalisierung der KESB am 1. Januar 2023

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An die Hundebesitzer: Hundetaxe 2023

  1. Für jeden Hund, der älter als 6 Monate ist und dessen Besitzer oder Halter den Wohnsitz im Kanton Wallis hat, oder der sich länger als 3 Monate im Kanton aufhält, muss Hundesteuer bezahlt werden.
  2. Die Hundesteuer ist auf der Gemeindeverwaltung am Wohnsitz des Halters unter Vorlage folgender Dokumente zu bezahlen:
  • Indentitätsdokument des Hundes (Nachweis Chip);
  • Versicherungsnachweis Haftpflichtversicherung;
  • Für im Kanton Wallis nicht zugelassene Rassen oder deren Kreuzungen: Ausnahmebewilligung des kantonalen Veterinäramtes;
  1. Die kommunale Steuer beträgt CHF 145.00. Informationen über Hunde, die steuerbefreit oder teilweise steuerbefreit sind, erhalten Sie auf der Gemeinde.
  2. Die Hundesteuer wird für ein ganzes Jahr erhoben und kann nicht entsprechend der Haltedauer des Tieres aufgeteilt werden.
  3. Die Hundesteuer muss bis spätestens 31. März 2023 bei der Gemeindekanzlei bezahlt werden.
  4. Jeder Besitzer oder Halter eines Hundes, der die Hundesteuer nicht bezahlt, kann mit einer Nachsteuer und einer Busse bis zum dreifachen Betrag der Steuer belegt werden                                                                                       

 

 

 

Möchten Sie Burger/Burgerin von Kippel werden?

Wie an der letzten Burversammlung mitgeteilt, besteht die Möglichkeit sich gemeinsam mit anderen Interessierten einburgern zu lassen.

Voraussetzungen an den Antragssteller / Antragsstellerin:

  1. Im  Besitz des Walliser oder Schweizer Bürgerrecht sein
  2. Den Wohnsitz mindestens 5 Jahre in Kippel haben
  3. Bei Familien gilt das Gesuch, wenn nicht explizit darauf verzichtet wird, auch für den Ehepartner oder die Ehepartnerin und deren ledigen Kindern
  4. Das Gesuch muss schriftlich eingereicht werden

Kosten:

  1. Einburgerungskosten, sind im Burgerreglement geregelt
  2. Kostenübernahme des «Burgertruichs» (bei mehreren, anteilsmässig)
  3. Kostenübernahme des Einburgerungsverfahrens

Dann freuen wir uns auf Ihre schriftliche Bewerbung:
Burgergemeinde Kippel, Herr Willy Rieder, Hauptstrasse 61, 3017 Kippel, oder willy.rieder@kippel.ch