Wie an der letzten Burversammlung mitgeteilt, besteht die Möglichkeit sich gemeinsam mit anderen Interessierten einburgern zu lassen.
Voraussetzungen an den Antragssteller / Antragsstellerin:
- Im Besitz des Walliser oder Schweizer Bürgerrecht sein
- Den Wohnsitz mindestens 5 Jahre in Kippel haben
- Bei Familien gilt das Gesuch, wenn nicht explizit darauf verzichtet wird, auch für den Ehepartner oder die Ehepartnerin und deren ledigen Kindern
- Das Gesuch muss schriftlich eingereicht werden
Kosten:
- Einburgerungskosten, sind im Burgerreglement geregelt
- Kostenübernahme des «Burgertruichs» (bei mehreren, anteilsmässig)
- Kostenübernahme des Einburgerungsverfahrens
Dann freuen wir uns auf Ihre schriftliche Bewerbung:
Burgergemeinde Kippel, Herr Willy Rieder, Hauptstrasse 61, 3017 Kippel, oder willy.rieder@kippel.ch