Kantonale Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden KESB - - vs.ch
In seiner Sitzung vom 17. Dezember 2020 hat der Grosse Rat eine Änderung des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EGZGB) verabschiedet und beschlossen, die KESB zu kantonalisieren und zu professionalisieren.
Die 9 kantonalen KESB sind per 1. Januar 2023 eingerichtet worden. Sie sind administrativ dem Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS) über den Rechtsdienst für Sicherheit und Justiz (RDSJ) angegliedert (Art. 3 VKES).
Das DSIS ist über den RDSJ beauftragt:
die administrative und organisatorische Aufsicht über die KESB auszuüben (Art. 3ff VKES);
Standardformulare im Bereich der fürsorgerischen Unterbringung zu erstellen (EGZGB 60);
Standardformulare für Massnahmen zur Einschränkung der Bewegungsfreiheit von Personen in Pflegeheimen zu erstellen.
Die Befugnisse der KESB sind zweierlei: im Bereich des Erwachsenenschutzes und im Bereich des Kindesschutzes.
KESB der Bezirke Leuk und Westlich Raron
Sie ist für die Gemeinden Agarn, Albinen, Ausserberg, Blatten, Bürchen, Eischoll, Ergisch, Ferden, Gampel-Bratsch, Guttet-Feschel, Inden, Kippel, Leuk, Leukerbad, Niedergesteln, Oberems, Raron, Salgesch, Steg-Hohtenn, Turtmann-Unterems, Unterbäch, Varen und Wiler zuständig.
KONTAKT
Adresse
Sustenstrasse 3
Postfach 120
3952 Susten
Telefon 027 607 51 30
@ E-Mail Adresse kesb-leuk@admin.vs.ch
KESB - - vs.ch
Präsident: Patrick Theler
Öffnungzeiten 8.30-11.30 Uhr und 14.00-17.00 Uhr
Ausserhalb der Öffnungszeiten sollte in Notfällen die Polizei (117) angerufen werden, im Fall von medizinischen Problemen ist die Notaufnahme aufzusuchen.
Kontakt Gemeinde Kippel:
Josef Jaggi
Ausserdorfstrasse 8
3917 Kippel
Tel.P | 027-939 10 06 |
Mobile | 079-917 37 87 |
sepp.jaggi@kippel.ch |