Kantonale Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden KESB - - vs.ch

In seiner Sitzung vom 17. Dezember 2020 hat der Grosse Rat eine Änderung des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EGZGB) verabschiedet und beschlossen, die KESB zu kantonalisieren und zu professionalisieren.

Die 9 kantonalen KESB sind per 1. Januar 2023 eingerichtet worden. Sie sind administrativ dem Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS) über den Rechtsdienst für Sicherheit und Justiz (RDSJ) angegliedert (Art. 3 VKES).

Das DSIS ist über den RDSJ beauftragt:

die administrative und organisatorische Aufsicht über die KESB auszuüben (Art. 3ff VKES);
Standardformulare im Bereich der fürsorgerischen Unterbringung zu erstellen (EGZGB 60);
Standardformulare für Massnahmen zur Einschränkung der Bewegungsfreiheit von Personen in Pflegeheimen zu erstellen.

Die Befugnisse der KESB sind zweierlei: im Bereich des Erwachsenenschutzes und im Bereich des Kindesschutzes.

KESB der Bezirke Leuk und Westlich Raron

Sie ist für die Gemeinden Agarn, Albinen, Ausserberg, Blatten, Bürchen, Eischoll, Ergisch, Ferden, Gampel-Bratsch, Guttet-Feschel, Inden, Kippel, Leuk, Leukerbad, Niedergesteln, Oberems, Raron, Salgesch, Steg-Hohtenn, Turtmann-Unterems, ­Unterbäch, Varen und Wiler zuständig.

KONTAKT

Adresse
Sustenstrasse 3
Postfach 120
3952 Susten
 Telefon 027 607 51 30
@ E-Mail Adresse kesb-leuk@admin.vs.ch
KESB - - vs.ch

Präsident: Patrick Theler
Öffnungzeiten 8.30-11.30 Uhr und 14.00-17.00 Uhr

Ausserhalb der Öffnungszeiten sollte in Notfällen die Polizei (117) angerufen werden, im Fall von medizinischen Problemen ist die Notaufnahme aufzusuchen.

Kontakt Gemeinde Kippel:

Josef Jaggi
Ausserdorfstrasse 8
3917 Kippel

Tel.P 027-939 10 06
Mobile 079-917 37 87
E-Mail sepp.jaggi@kippel.ch

 

Eidgenössische Abstimmungen vom 18. Juni 2023

Die Urversammlung ist ein-berufen auf den 18. Juni 2023

Eidgenössische Volksabstimmungen bezüglich:

  • den Bundesbeschluss vom 16. Dezember 2022 über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung grosser Unternehmensgruppen)
  • das Bundesgesetz vom 30. September 2022 über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KIG)
  • die Änderung vom 16. Dezember 2022 des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz)

Die Urnen sind wie folgt geöffnet:

Samstag, 17. Juni 2023     18.30 - 19.30 Uhr

Sonntag,  18. Juni 2023   08.45 – 09.45 Uhr

Wir laden alle Stimmberechtigten herzlich ein, von Ihrem Stimm- und Wahlrecht Gebrauch zu machen. In diesem Sinne hoffen wir auf eine hohe Stimmbeteiligung und danken im Voraus für den Gang an die Urne.

Kippel, 22. Mai 2023   Die Gemeindeverwaltung

Kostenlose Impulsberatung der Energieberatung – jetzt profitieren!

Wer sein Heizsystem überdenken oder gleich ein neues anschaffen will, dem stehen mehrere Optionen zur Auswahl. Wie verschafft man sich einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten? Eine erste Anlaufstelle kann der vom Bundesamt für Energie bereitgestellte Heizkostenrechner sein, der auf der Website erneuerbarheizen.ch abrufbar ist. Um den Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme zu fördern, unterstützt der Bund seit längerem Beratungsgespräche in Form der Impulsberatung. Denn noch immer sind rund 900'000 fossile und über 100'000 ineffiziente Elektroheizungen im Einsatz. Schweizweit stehen rund 2’000 ausgebildete Impulsberater zur Verfügung.

Mit der Impulsberatung «erneuerbar heizen» steht Besitzer/innen von Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie Stockwerkeigentümer/innen eine Fachperson bei allen Fragen rund um ihre Heizung zur Seite. Die Impulsberaterin oder der Impulsberater besichtigt das Gebäude und berät vor Ort über die Möglichkeiten, wie die Heizung ersetzt werden kann. Das erleichtert die Wahl des passenden, erneuerbaren Heizsystems für die Liegenschaft. Eine technologieneutrale Beratung hilft dabei, aus den verschiedenen Varianten jenes Heizsystems zu wählen, welches das Gebäude am effizientesten und am wirtschaftlichsten mit Wärme aus erneuerbaren Energiequellen versorgt.

Rund 14'000 Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer haben sich im Jahr 2022 zu den Vorteilen erneuerbarer Heizsysteme beraten lassen. Die Impulsberatung «erneuerbar heizen» ist für die Gebäudebesitzer/innen kostenlos. Eine Impulsberatung kann bei der Energieberatung Oberwallis (info@energieberatung-oberwallis.ch / 027 527 01 18) beansprucht werden.

Einberufung der Urversammlung & Burgerversammlung auf

 

Freitag, 23. Juni 2023,
um 19:00 Uhr
in der Burgerstube

Traktanden der Urversammlung:      
Einladung Urversammlung

Traktanden der Burgerversammlung:
Einladung Burgerversammlung

Unterlagen zu den Versammlungen

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme

Gemeindeverwaltung Kippel