Gemeindereglemente

BAUWESEN

Bau-Links

Allgemeine Information

Lassen Sie ihr Bauvorhaben subventionieren: www.bwo.admin.ch

Kanton Wallis

Wohnbauhilfe Kanton Wallis
 

Wer in Gemeinden mit spezifischen Problemstellungen des Berggebiets und ländlichen Raums ein Eigenheim bauen, erwerben oder renovieren möchte, kann von der Kantonalen Wohnbauförderung profitieren. Mehr unter Wohnbauhilfe

ABFALLBEWIRTSCHAFTUNG

 

Seit dem 1. Januar 2014 ist Kippel dem Gebührenverbund Oberwallis beigetreten. Der Gebührenverbund ist der Zusammenschluss aller Oberwalliser Gemeinden mit verursachergerechten Kehrichtgebühren (Kehrichtsackgebühr). Der Gebührenverbund unterhält eine eigene Geschäftsstelle; neben den ordentlichen Verbandsgeschäften organisiert sie u.a. auch die Kehrichtkontrolle im Verbundsgebiet und fördert und koordiniert die Separatsammlung. 
Vertrieb und Inkasso der Gebührenträger (Kehrichtsäcke, Containerplomben) sind an Dritte übertragen. Mehr Informationen über den Verbund und die Abfallentsorgung im Oberwallis erfahren Sie unter: http://www.abfall-oberwallis.ch/ 

Wie, wo und wann der Abfall in der Gemeinde entsorgt werden kann, erfahren SIe im Dokument Kehrichtentsorgung

Der Abfallkalender informiert Sie über die unterschiedlichen Sammlungen während des Jahres: Abfallkalender 2025

 

Versickerung-Entwässerung

Bestellung von Zivilstandsdokumenten

NEU KÖNNEN DIREKT AUF DER HOMEPAGE DES KANTONS ZIVILSTANDSDOKUMENTE ONLINE BESTELTL WERDEN. DER GANG AUF DIE KANZLEI IST NICHT MEHR NOTWENDIG: MEHR UNTER: ZIVILSTANDSDOKUMENTE

Bestellung eines Betreibungsauszuges einfach online

Sie können ihren Betreibungsauszug direkt online bestellen: Betreibungsregisterauszug online

Stipendien und Ausbildungsdarlehen

Für einen Berg- und Randkanton wie das Wallis ist das Humankapital von zentraler Bedeutung, das unbedingt entwickelt werden muss. Vor diesem Hintergrund ist das Recht auf Bildung ein Grundrecht, das sich die Gesellschaft zu Nutzen machen muss, um einerseits die Chancengleichheit zu fördern und andererseits jedem Einzelnen zu ermöglichen, eine seinen Talenten entsprechende Ausbildung zu absolvieren.

Entsprechend wichtig ist es, dass der Staat all jene unterstützt, die aus finanziellen Gründen ihr Potenzial nicht ausschöpfen können.

Das Recht auf Ausbildungsbeiträge ist in der kantonalen Gesetzgebung verankert, womit jede und jeder, die/der die Voraussetzungen erfüllt, Anspruch auf Unterstützung hat.

Grundsatz

Für die Finanzierung einer Ausbildung sind in erster Linie der Antragsteller und seine Eltern zuständig und erst an zweiter Stelle dann die anderen gesetzlich Verpflichteten. Falls die finanziellen Verhältnisse der betroffenen Personen nicht ausreichen, gewährt also der Staat Beiträge.

 

Alle wichtigen Informationen finden Sie auf der kantonalen Internetseite www.vs.chch/stipendien

Das Gesuchsformular für 2024 finden Sie hier

 

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