HUNDESTEUER 2022

An die Hundebesitzer

 

 

 

 

 

  1. Für jeden Hund, der älter als 6 Monate ist und dessen Besitzer oder Halter den Wohnsitz im Kanton Wallis hat, oder der sich länger als 3 Monate im Kanton aufhält, muss Hundesteuer bezahlt werden.
  2. Die Hundesteuer ist auf der Gemeindeverwaltung am Wohnsitz des Halters unter Vorlage folgender Dokumente zu bezahlen:
  • Indentitätsdokument des Hundes (Nachweis Chip);
  • Versicherungsnachweis Haftpflichtversicherung;
  • Für im Kanton Wallis nicht zugelassene Rassen oder deren Kreuzungen: Ausnahmebewilligung des kantonalen Veterinäramtes;
  1. Die kommunale Steuer beträgt CHF 145.00. Informationen über Hunde, die steuerbefreit oder teilweise steuerbefreit sind, erhalten Sie auf der Gemeinde.
  2. Die Hundesteuer wird für ein ganzes Jahr erhoben und kann nicht entsprechend der Haltedauer des Tieres aufgeteilt werden.
  3. Die Hundesteuer muss bis spätestens 31. März 2022 bei der Gemeindekanzlei bezahlt werden.
  4. Jeder Besitzer oder Halter eines Hundes, der die Hundesteuer nicht bezahlt, kann mit einer Nachsteuer und einer Busse bis zum dreifachen Betrag der Steuer belegt werden.

 

 

Die Gemeindeverwaltung                                                               Kippel, 10. Januar 2022

 

 

 

 

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