Gesuch um Auskündung gemäss Art. 662 Abs. 3 ZGB

Gesuch um Auskündung gemäss Art. 662 Abs. 3 ZGB

Albert Jaggy, des Pius, geb. 08.06.1952, von und in 3917 Kippel, vertreten durch Rechtsanwalt Beat Rieder, Sonnenstrasse 9, 3900 Brig, lässt hiermit gemäss Art. 662 Abs. 3 ZGB i.V.m. Art. 249 lit. d Ziff. 2 ZPO und Art. 194 Abs. 2 lit. e EGZGB ein Auskündverfahren für nachumschriebenes Grundstück durchführen:

 

– Parzelle LWN Nr. 1197 (Kat.: ohne), LWN Plan Nr. 5 (Kat.: ohne), Guegenmatta, Gemeinde Kippel, mit landwirtschaftlichem Gebäude, Acker, Wiese

 

Dieses Grundstück ist im kommunalen Kataster ohne Eigentümer eingetragen. Der Gesuchsteller legt dar, dass er bzw. seine Rechtsvorgänger das obgenannte Grundstück mehr als 30 Jahren ununterbrochen und unangefochten als sein Eigentum genutzt hat. Der Gesuchsteller beruft sich deshalb auf die ausserordentliche Ersitzung gemäss Art. 662 ZGB und verlangt, im Grundbuch als Alleineigentümer dieses Grundstücks eingetragen zu werden.

Richterliche Verfügung

Wer gegen die Eintragung von Albert Jaggy als Alleineigentümer der Parzelle LWN Nr. 1197, LWN Plan Nr. 5, Guegenmatta, Gemeinde Kippel, Einspruch erheben will, hat dies innert einer Frist von sechs Wochen seit der ersten Publikation im kantonalen Amtsblatt beim Bezirksgericht Leuk und Westlich-Raron schriftlich und unter Angabe der Referenz Z2 2022 42 kundzutun. Nach unbenutztem Ablauf dieser Frist wird das Gericht ohne materielle Prüfung des geltend gemachten Anspruches die Eintragung des Gesuchstellers als Alleineigentümer bewilligen. Dies mit allen rechtlichen Folgen.

Das Gesuch wird drei Mal im kantonalen Amtsblatt publiziert.

Datum der ersten Publikation: 1. Juli 2022

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