Energie ist knapp---Verschwenden wir sie nicht

 

Bund und Kanton rufen alle zum Energiesparen auf. Die Energieberatung Oberwallis und der Verein Region Oberwallis haben daher gemeinsam eine Charta Energie der Walliser Gemeinden erarbeitet. Kippel hat diese als Mitglied der Energieberatung Oberwallis unterzeichnet und sich somit verpflichtet Massnahmen zur Energieeinsparung umzusetzen.

Einige Massnahmen wurden bereits vor der Kampagne umgesetzt:

  • Die Dorfbeleuchtung ist auf LED umgerüstet worden und wird in der Nacht sogar in drei Stufen gedimmt
  • Überall, wo neue Leuchtkörper montiert werden, wird auf LED umgestellt, beispielsweise im Burgersaal und im Campinggebäude


Weitere Massnahmen aufgrund der befürchteten Energiemangellage

Die aktuelle geopolitische Lage hat zu höheren Energiepreisen und zu Unsicherheiten über die zukünftige Energieversorgung geführt. Daher hat der Gemeinderat weitere Sparmassnahmen beschlossen:

  • Reduzierte Weihnachtsbeleuchtung im Dorf
  • Abschaltung der nächtlichen Kirchenbeleuchtung (Ausnahme: Weihnachtstage)
  • Reduzierung der Beleuchtung des Kreuzes beim «Bruder Klaus»
  • Regulierung der Temperatur im öffentlichen Räumen, wo technisch möglich

Wir ermuntern alle sich an der Energiespar-Kampagne des Bundes zu beteiligen:
Energie ist knapp. Verschwenden wir sie nicht 
Mehr Tipps zum Energiesparen geben die Faktenblätter der Energieberatung Oberwallis

Je mehr mitmachen, desto erfolgreicher können wir den befürchteten Energienotstand abwenden.

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An die Hundebesitzer

Für jeden Hund, der älter als 6 Monate ist und dessen Besitzer oder Halter den Wohnsitz im Kanton Wallis hat, oder der sich länger als 3 Monate im Kanton aufhält, muss Hundesteuer bezahlt werden.

Die Hundesteuer ist auf der Gemeindeverwaltung am Wohnsitz des Halters unter Vorlage folgender Dokumente zu bezahlen:

Indentitätsdokument des Hundes (Nachweis Chip);
Versicherungsnachweis Haftpflichtversicherung;
Für im Kanton Wallis nicht zugelassene Rassen oder deren Kreuzungen: Ausnahmebewilligung des kantonalen Veterinäramtes;

Die kommunale Steuer beträgt CHF 145.00. Informationen über Hunde, die steuerbefreit oder teilweise steuerbefreit sind, erhalten Sie auf der Gemeinde.

Die Hundesteuer wird für ein ganzes Jahr erhoben und kann nicht entsprechend der Haltedauer des Tieres aufgeteilt werden.

Die Hundesteuer muss bis spätestens 31. März 2024 bei der Gemeindekanzlei bezahlt werden.

Jeder Besitzer oder Halter eines Hundes, der die Hundesteuer nicht bezahlt, kann mit einer Nachsteuer und einer Busse bis zum dreifachen Betrag der Steuer belegt werden.

Die Gemeindeverwaltung Kippel, 1. Januar 2024

Öffentliche Auflage: Sanierung Ausser- und Innerdorfstrasse

Kanton Wallis           
Gemeinde Kippel
Sanierung Ausser- und Innerdorfstrasse
Öffentliche Auflage

Gestützt auf Artikel 42 ff des kantonalen Strassengesetzes vom 03. September 1965 (Stand 01. Januar 2014) liegen die Pläne des Projektes Sanierung Ausser- und Innerdorfstrasse mit allen nötigen Unterlagen während dreissig Tagen öffentlich bei der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf und zwar vom:

Freitag,  den  01. März 2024  bis  
Montag,  den  01. April 2024

Folgende Dokumente können innert obgenannter Frist während den üblichen Öffnungszeiten auf der Gemeindekanzlei Kippel eingesehen werden:

  • Technischer Bericht mit Kostenvoranschlag
  • Pläne

Allfällige Einsprachen gegen das Projekt sind bis zum 01. April 2024 schriftlich an die Gemeindeverwaltung Kippel zu richten.

Kippel, den  01. März 2024                                                     
Die Gemeindeverwaltung