Einwohnergemeinde Kippel
Hauptstrasse 61,
3917 Kippel
Tel. 027 939 14 16,
info@kippel.ch
Mo, Di, MI, Fr:
09.00 Uhr bis 11.00 Uhr &
16.00 Uhr bis 17.00 Uhr
oder nach Vereinbarung:
Tel: 027 939 14 16 // info@kippel.ch
Für jeden Hund, der älter als 6 Monate ist und dessen Besitzer oder Halter den Wohnsitz im Kanton Wallis hat, oder der sich länger als 3 Monate im Kanton aufhält, muss Hundesteuer bezahlt werden.
Die Hundesteuer ist auf der Gemeindeverwaltung am Wohnsitz des Halters unter Vorlage folgender Dokumente zu bezahlen:
Indentitätsdokument des Hundes (Nachweis Chip);
Versicherungsnachweis Haftpflichtversicherung;
Für im Kanton Wallis nicht zugelassene Rassen oder deren Kreuzungen: Ausnahmebewilligung des kantonalen Veterinäramtes;
Die kommunale Steuer beträgt CHF 145.00. Informationen über Hunde, die steuerbefreit oder teilweise steuerbefreit sind, erhalten Sie auf der Gemeinde.
Die Hundesteuer wird für ein ganzes Jahr erhoben und kann nicht entsprechend der Haltedauer des Tieres aufgeteilt werden.
Die Hundesteuer muss bis spätestens 31. März 2024 bei der Gemeindekanzlei bezahlt werden.
Jeder Besitzer oder Halter eines Hundes, der die Hundesteuer nicht bezahlt, kann mit einer Nachsteuer und einer Busse bis zum dreifachen Betrag der Steuer belegt werden.
Die Gemeindeverwaltung Kippel, 1. Januar 2024
Kanton Wallis
Gemeinde Kippel
Sanierung Ausser- und Innerdorfstrasse
Öffentliche Auflage
Gestützt auf Artikel 42 ff des kantonalen Strassengesetzes vom 03. September 1965 (Stand 01. Januar 2014) liegen die Pläne des Projektes Sanierung Ausser- und Innerdorfstrasse mit allen nötigen Unterlagen während dreissig Tagen öffentlich bei der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf und zwar vom:
Freitag, den 01. März 2024 bis
Montag, den 01. April 2024
Folgende Dokumente können innert obgenannter Frist während den üblichen Öffnungszeiten auf der Gemeindekanzlei Kippel eingesehen werden:
Allfällige Einsprachen gegen das Projekt sind bis zum 01. April 2024 schriftlich an die Gemeindeverwaltung Kippel zu richten.
Kippel, den 01. März 2024
Die Gemeindeverwaltung