Einladung zur Urversammlung der Munizipalgemeinde Kippel: 25.06.2021

E I N L A D U N G

Die Urversammlung ist einberufen auf
Freitag, 25. Juni 2021
um 19:30 Uhr
in der Turnhalle

TRAKTANDEN

  1. Begrüssung und Wahl der Stimmenzähler
  2. Protokoll der Budget-Urversammlung 18. Februar 2021
  3. Verwaltungsrechnung 2020
  4. Bericht der Revisionsstelle
  5. Genehmigung der Rechnung der Einwohnergemeinde 2020
  6. Darlehen der Munizipalgemeinde an die Burgergemeinde
  7. Antrag & Beschluss: Gründung Zweckverband & Genehmigung Statuten ARA Zweckverband Furä
  8. Antrag & Beschluss: Genehmigung Reglement über die Kurtaxe der Gemeinde Kippel
  9. Parzellenbereinigung Chumma: Kauf und Verkauf von Parzellen
  10. Wahl der Revisionsstelle
  11. Information Gemeinderäte
  12. Verschiedenes
    Jungbürgerfeier und Übergabe der Bürgerbriefe Jahrgänge 2002 2003

Während der gesetzlichen Frist von 20 Tagen vor der Urversammlung liegen auf der Gemeindekanzlei folgende Unterlagen zur öffentlichen Einsichtnahme auf:

  • Protokoll der Budget-Urversammlung 18. Februar 2021
  • Verwaltungsrechnung 2020 der Einwohnergemeinde
  • Statuten ARA Zweckverband Furä
  • Parzellenbereinigungsplan Chumma 
  • Reglement über die Kurtaxe der Gemeinde Kippel

 

Kippel, 04. Juni 2021                                                         GEMEINDEVERWALTUNG KIPPEL

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An die Hundebesitzer

Für jeden Hund, der älter als 6 Monate ist und dessen Besitzer oder Halter den Wohnsitz im Kanton Wallis hat, oder der sich länger als 3 Monate im Kanton aufhält, muss Hundesteuer bezahlt werden.

Die Hundesteuer ist auf der Gemeindeverwaltung am Wohnsitz des Halters unter Vorlage folgender Dokumente zu bezahlen:

Indentitätsdokument des Hundes (Nachweis Chip);
Versicherungsnachweis Haftpflichtversicherung;
Für im Kanton Wallis nicht zugelassene Rassen oder deren Kreuzungen: Ausnahmebewilligung des kantonalen Veterinäramtes;

Die kommunale Steuer beträgt CHF 145.00. Informationen über Hunde, die steuerbefreit oder teilweise steuerbefreit sind, erhalten Sie auf der Gemeinde.

Die Hundesteuer wird für ein ganzes Jahr erhoben und kann nicht entsprechend der Haltedauer des Tieres aufgeteilt werden.

Die Hundesteuer muss bis spätestens 31. März 2024 bei der Gemeindekanzlei bezahlt werden.

Jeder Besitzer oder Halter eines Hundes, der die Hundesteuer nicht bezahlt, kann mit einer Nachsteuer und einer Busse bis zum dreifachen Betrag der Steuer belegt werden.

Die Gemeindeverwaltung Kippel, 1. Januar 2024

Öffentliche Auflage: Sanierung Ausser- und Innerdorfstrasse

Kanton Wallis           
Gemeinde Kippel
Sanierung Ausser- und Innerdorfstrasse
Öffentliche Auflage

Gestützt auf Artikel 42 ff des kantonalen Strassengesetzes vom 03. September 1965 (Stand 01. Januar 2014) liegen die Pläne des Projektes Sanierung Ausser- und Innerdorfstrasse mit allen nötigen Unterlagen während dreissig Tagen öffentlich bei der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf und zwar vom:

Freitag,  den  01. März 2024  bis  
Montag,  den  01. April 2024

Folgende Dokumente können innert obgenannter Frist während den üblichen Öffnungszeiten auf der Gemeindekanzlei Kippel eingesehen werden:

  • Technischer Bericht mit Kostenvoranschlag
  • Pläne

Allfällige Einsprachen gegen das Projekt sind bis zum 01. April 2024 schriftlich an die Gemeindeverwaltung Kippel zu richten.

Kippel, den  01. März 2024                                                     
Die Gemeindeverwaltung