Gemeindepräsident

  Reinhard Tannast
Hockenstrasse 16
3917 Kippel
Tel.P    
Mobile    079 259 50 66
E-Mail   reinhard.tannast@kippel.ch

 Gemeinde-Vizepräsident

  Manfred Ebener
Kummenstrasse 20
3917 Kippel
Tel.P    
Mobile    079 744 71 41
E-Mail   manfred.ebener@kippel.ch

  Gemeinderat 

 

Theodor Ritler
Hockenstrasse 28
3917 Kippel

Tel.P   027 939 11 82
Mobile    079 314 16 16
E-Mail   theodor.ritler@kippel.ch

 Gemeinderat

  Josef Jaggi
Ausserdorfstrasse 8
3917 Kippel
Tel.P   027-939 10 06
Mobile   079 917 37 87
E-Mail   sepp.jaggi@kippel.ch

 Gemeinderat

  Willy Rieder
Ausserdorfstrasse 6
3917 Kippel
     
Mobile   079 832 08 47
E-Mail   willy.rieder@kippel.ch

 

 

An die Hundebesitzer

Für jeden Hund, der älter als 6 Monate ist und dessen Besitzer oder Halter den Wohnsitz im Kanton Wallis hat, oder der sich länger als 3 Monate im Kanton aufhält, muss Hundesteuer bezahlt werden.

Die Hundesteuer ist auf der Gemeindeverwaltung am Wohnsitz des Halters unter Vorlage folgender Dokumente zu bezahlen:

Indentitätsdokument des Hundes (Nachweis Chip);
Versicherungsnachweis Haftpflichtversicherung;
Für im Kanton Wallis nicht zugelassene Rassen oder deren Kreuzungen: Ausnahmebewilligung des kantonalen Veterinäramtes;

Die kommunale Steuer beträgt CHF 145.00. Informationen über Hunde, die steuerbefreit oder teilweise steuerbefreit sind, erhalten Sie auf der Gemeinde.

Die Hundesteuer wird für ein ganzes Jahr erhoben und kann nicht entsprechend der Haltedauer des Tieres aufgeteilt werden.

Die Hundesteuer muss bis spätestens 31. März 2024 bei der Gemeindekanzlei bezahlt werden.

Jeder Besitzer oder Halter eines Hundes, der die Hundesteuer nicht bezahlt, kann mit einer Nachsteuer und einer Busse bis zum dreifachen Betrag der Steuer belegt werden.

Die Gemeindeverwaltung Kippel, 1. Januar 2024

Öffentliche Auflage: Sanierung Ausser- und Innerdorfstrasse

Kanton Wallis           
Gemeinde Kippel
Sanierung Ausser- und Innerdorfstrasse
Öffentliche Auflage

Gestützt auf Artikel 42 ff des kantonalen Strassengesetzes vom 03. September 1965 (Stand 01. Januar 2014) liegen die Pläne des Projektes Sanierung Ausser- und Innerdorfstrasse mit allen nötigen Unterlagen während dreissig Tagen öffentlich bei der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf und zwar vom:

Freitag,  den  01. März 2024  bis  
Montag,  den  01. April 2024

Folgende Dokumente können innert obgenannter Frist während den üblichen Öffnungszeiten auf der Gemeindekanzlei Kippel eingesehen werden:

  • Technischer Bericht mit Kostenvoranschlag
  • Pläne

Allfällige Einsprachen gegen das Projekt sind bis zum 01. April 2024 schriftlich an die Gemeindeverwaltung Kippel zu richten.

Kippel, den  01. März 2024                                                     
Die Gemeindeverwaltung