Mitteilungen

coeur wallis: Standorte Defibrillatoren AED

Der Verein cœur wallis wurde gegründet, um bei einem Herzstillstand im Wallis schnelle...

Energieeffizienz im Haushalt: Energieberatung Oberwallis

Die Broschüre von EnergieSchweiz „Energieeffizienz im Haushalt“ zeigt zahlreiche...

STIPENDIEN UND AUSBILDUNGSDARLEHEN

Die Gesuche um Stipendien und Ausbildungsdarlehen können mittels virtuellen Schalter oder mit...

Veranstaltungen

Jugendarbeitsstelle JAST

Die Jugendarbeitsstelle (JAST) des Bezirkes Westlich Raron ist als Verein organisiert und...

Hundesteuer 2026

An die Hundebesitzer

  1. Für jeden Hund, der älter als 6 Monate ist und dessen Besitzer oder Halter den Wohnsitz im Kanton Wallis hat, oder der sich länger als 3 Monate im Kanton aufhält, muss Hundesteuer bezahlt werden.
  2. Die Hundesteuer ist auf der Gemeindeverwaltung am Wohnsitz des Halters unter Vorlage folgender Dokumente zu bezahlen:
  • Indentitätsdokument des Hundes (Nachweis Chip);
  • Versicherungsnachweis Haftpflichtversicherung;
  • Für im Kanton Wallis nicht zugelassene Rassen oder deren Kreuzungen: Ausnahmebewilligung des kantonalen Veterinäramtes;
  1. Die kommunale Steuer beträgt CHF 145.00. Informationen über Hunde, die steuerbefreit oder teilweise steuerbefreit sind, erhalten Sie auf der Gemeinde.
  2. Die Hundesteuer wird für ein ganzes Jahr erhoben und kann nicht entsprechend der Haltedauer des Tieres aufgeteilt werden.
     
  3. Die Hundesteuer muss bis spätestens 31. März 2026 bei der Gemeindekanzlei bezahlt werden.
  4. Jeder Besitzer oder Halter eines Hundes, der die Hundesteuer nicht bezahlt, kann mit einer Nachsteuer und einer Busse bis zum dreifachen Betrag der Steuer belegt werden.

                                                                                              Die Gemeindeverwaltung

Kippel, 24. Februar 2026

Eidgenössische Abstimmungen vom 08. März 2026

 

 

U r v e r s a m m l u n g

Die Urversammlung ist einberufen auf

Sonntag, den 08. März 2026

EIDGENÖSSISCHE  VolksabstimmungEN

bezüglich:

  • die Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)» und direkter Gegenentwurf Bundesbeschluss über die schweizerische Währung und Bargeldversorgung
  • die Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)»
  • die Volksinitiative «Für eine gerechte Energie- und Klimapolitik: Investieren für Wohlstand, Arbeit und Umwelt (Klimafonds-Initiative)»
  • das Bundesgesetz vom 20. Juni 2025 über die Individualbesteuerung

Die Urnen sind wie folgt geöffnet:

Samstag, 07. März 2026   18.30 - 19.30 Uhr
Sonntag,  08. März 2026   09.30 - 10.30 Uhr

Wir laden alle Stimmberechtigten herzlich ein, von Ihrem Stimm- und Wahlrecht Gebrauch zu machen. In diesem Sinne hoffen wir auf eine hohe Stimmbeteiligung und danken im Voraus für den Gang an die Urne.

Kippel, 09. Februar 2026 
Die Gemeindeverwaltung