Alkoholausschankbewilligungen

 

Für den Ausschank alkoholischer Getränke an öffentlichen Veranstaltungen ist eine Bewilligung der Gemeindeverwaltung erforderlich. Bitte füllen Sie das nachfolgende Formular vollständig aus und reichen Sie es rechtzeitig ein.

⚠️ Das Gesuch muss mindestens einen Monat vor dem geplanten Veranstaltungstermin eingereicht werden.


Veranstalter / Organisation


Angaben zur Veranstaltung


Erklärung und Unterschrift

Die unterzeichnende Person bestätigt:


1. Alle Angaben in diesem Gesuch sind vollständig und wahrheitsgemäss.
2. Die kantonalen Sperrstunden und alle weiteren Bestimmungen des GGHAG werden eingehalten.
3. Bei Entzug der Bewilligung wird die Festwirtschaft sofort eingestellt.

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