Der Zivilschutz wirkt in den Bereichen Schutz, Betreuung und Unterstützung. Er erfüllt folgene Aufgaben:

  • Bereitstellung der Schutzinfrastruktur und der Mittel zur Alarmierung der Bevölkerung
  • Betreuung von schutzsuchenden und obdachlosen Personen
  • Schutz von Kulturgütern
  • Unterstützung der anderen Partnerorganisationen, insbesonderer bei Katastrophen und in Notlagen
  • Verstärkung der Führungsunterstützung und der Logistik
  • Instandstellungsarbeiten sowie Einsätze zu Gunsten der Gemeinschaft

Die Zivilschutzorganisation im Wallis verfügt über drei Kreise. Der Kreis 1 Oberwallis hat folgende Anschrift:

Anschrift

ZSO Kreis 1

Dorfplatz 20
3902 Brig-Glis

dzsm-zs1@admin.vs.ch

 

Ansprechpartner:
Silvan Lorenz
Kommandant
silvan.lorenz@admin.vs.ch
3952 Susten
Tel: 027 607 13 52
 

Kontaktperson Gemeinde Kippel:

Willy Rieder
Ausserdorfstrasse 6
3917 Kippel

Tel.P  079 832 08 47
Tel. G  027-946 25 55
E-Mail willy.rieder@kippel.ch

 

Keine Daten vorhanden.

An die Hundebesitzer

Für jeden Hund, der älter als 6 Monate ist und dessen Besitzer oder Halter den Wohnsitz im Kanton Wallis hat, oder der sich länger als 3 Monate im Kanton aufhält, muss Hundesteuer bezahlt werden.

Die Hundesteuer ist auf der Gemeindeverwaltung am Wohnsitz des Halters unter Vorlage folgender Dokumente zu bezahlen:

Indentitätsdokument des Hundes (Nachweis Chip);
Versicherungsnachweis Haftpflichtversicherung;
Für im Kanton Wallis nicht zugelassene Rassen oder deren Kreuzungen: Ausnahmebewilligung des kantonalen Veterinäramtes;

Die kommunale Steuer beträgt CHF 145.00. Informationen über Hunde, die steuerbefreit oder teilweise steuerbefreit sind, erhalten Sie auf der Gemeinde.

Die Hundesteuer wird für ein ganzes Jahr erhoben und kann nicht entsprechend der Haltedauer des Tieres aufgeteilt werden.

Die Hundesteuer muss bis spätestens 31. März 2024 bei der Gemeindekanzlei bezahlt werden.

Jeder Besitzer oder Halter eines Hundes, der die Hundesteuer nicht bezahlt, kann mit einer Nachsteuer und einer Busse bis zum dreifachen Betrag der Steuer belegt werden.

Die Gemeindeverwaltung Kippel, 1. Januar 2024

Öffentliche Auflage: Sanierung Ausser- und Innerdorfstrasse

Kanton Wallis           
Gemeinde Kippel
Sanierung Ausser- und Innerdorfstrasse
Öffentliche Auflage

Gestützt auf Artikel 42 ff des kantonalen Strassengesetzes vom 03. September 1965 (Stand 01. Januar 2014) liegen die Pläne des Projektes Sanierung Ausser- und Innerdorfstrasse mit allen nötigen Unterlagen während dreissig Tagen öffentlich bei der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf und zwar vom:

Freitag,  den  01. März 2024  bis  
Montag,  den  01. April 2024

Folgende Dokumente können innert obgenannter Frist während den üblichen Öffnungszeiten auf der Gemeindekanzlei Kippel eingesehen werden:

  • Technischer Bericht mit Kostenvoranschlag
  • Pläne

Allfällige Einsprachen gegen das Projekt sind bis zum 01. April 2024 schriftlich an die Gemeindeverwaltung Kippel zu richten.

Kippel, den  01. März 2024                                                     
Die Gemeindeverwaltung